Kindesunterhalt | Ehegattenunterhalt


Ob es um Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt geht: Die kompetenten Privatdetektive der Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland ermitteln das Einkommen Ihres Ex-Partners und stellen so Ihre rechtlichen Ansprüche sicher: 0681 6029 0010


Unterhaltspflicht und Unterhaltsansprüche – Wer zahlt an wen wie viel?


Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen bzw. der Gatte oder die Gattin von Ihnen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Trennungsunterhalt – oder sind zu selbigem verpflichtet. Gleiches gilt für den nachehelichen Unterhalt. Um nun die gegenseitigen Ansprüche festzustellen, sind beide Ehepartner gesetzlich zur Offenlegung aller Einkünfte verpflichtet. Dazu zählen Einkommen aus Berufstätigkeiten ebenso wie Renten und Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung usw. Aus ihrer langjährigen Erfahrung wissen unsere Saarbrücker Privatermittler, dass Unterhaltspflichtige wie Unterhaltsempfänger gern bei den Angaben ihres Einkommens zur "Vergesslichkeit" neigen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Ex-Partner wirklich mit offenen Karten spielt, hilft Ihnen die Kurtz Privatdetektei Saarbrücken und Saarland bei der Feststellung seines bzw. ihres tatsächlichen Einkommens.


Auch Kinder haben Anspruch auf Unterhalt


Gehen aus der Partnerschaft gemeinsame Kinder hervor, so haben diese bei der Trennung ihrer Eltern ebenfalls Anspruch auf Unterhalt. Meist wird das Sorgerecht an beide Elternteile vergeben, in den letzten Jahren gehen Familiengerichte zudem vermehrt dazu über, auch den Aufenthaltsort des Kindes/der Kinder bei beiden Elternteilen zu belassen, d.h. dass das Kind im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel bei dem einen und dann wieder beim anderen Elternteil wohnt. In diesem Falle gleicht sich der Unterhaltsaufwand aus und keiner der beiden Elternteile erhält Unterhalt für das gemeinsame Kind. Liegt jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei nur einem Elternteil, während der andere ein Umgangsrecht erhält, ist Letzterer unterhaltspflichtig.

 

Der Kindesunterhalt orientiert sich – ebenso wie der Partnerunterhalt – bundesweit an der Düsseldorfer Tabelle und erhöht sich automatisch, je älter das Kind ist bzw. wird. Doch immer wieder neigen Unterhaltspflichtige dazu, ihr Einkommen zu verschleiern – selbst wenn es um die eigenen Kinder geht. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Ex-Partner seine Einkünfte nicht vollständig angibt, so kontaktieren Sie unsere Privatdetektive der Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland unter 0681 6029 0010. Wir ermitteln die tatsächlichen Einkünfte des Unterhaltspflichtigen durch Recherche und Observation und verschaffen Ihnen gerichtsverwertbare Beweise darüber.


Bauarbeiter mit Schwarzgeld; Unterhalt, Privatdetektiv Saarbrücken, Privatdetektei Saarland
Gibt der Ex-Partner oder die Ex-Ehefrau tatsächlich die vollständigen Einkünfte an? Viele verdienen ihren Lebensunterhalt teilweise oder vollständig mit Schwarzarbeit und prellen auf diese Weise Anspruchsteller – vom eigenen Kind bis zum Fiskus.