Prostitution im Saarland


Der gerichtsfeste Nachweis der unerlaubten Prostitution in Mietwohnungen oder -häusern gehört zum breiten Portfolio der Kurtz Detektei Saarbrücken. Gern werden wir auch für Sie tätig: 0681 6029 0010.


Verdächtige Geräusche aus Nachbars Wohnung | Ermittlungen unserer Saarbrücker Privatdetektei


Prostitution in unmittelbarer Nähe zur Wohnung oder zum eigenen Haus ist nicht nur in vielen Fällen äußerst unangenehm, sondern ist zumeist per Mietvertrag auch untersagt, da es sich dabei um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt. Zwar sind sich die Gerichte der einzelnen Bundesländer nicht ganz einig, wann von einem Gewerbe auszugehen ist, dennoch ist in einem Wohngebiet von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen, vor allem dann, wenn Kinder in der Nachbarschaft leben. 

 

Die eindeutigen Geräusche aus der betreffenden Wohnung und Freier, die sich womöglich gegenüber den Nachbarn der Prostituierten unsittlich äußern oder in Hausfluren herumlungern und auf ihren "Einsatz" warten, während die Prostituierte einen anderen Freier bedient – Umstände, die Sie als Nachbar nicht dulden müssen. Unsere IHK-zertifizierten und routinierten Privatdetektive aus Saarbrücken verschaffen Ihnen mittels Observationen und Recherchen gerichtsverwertbare Beweise, die Sie in die Lage versetzen, die Prostituierte auf dem Rechtsweg zur Unterlassung aufzufordern und/oder ggf. den Vermieter zur Beseitigung der Belästigungsquelle zu bewegen. Nutzen Sie für eine unverbindliche Beratung unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer.



Was treibt Ihre Mieterin in Ihrer Immobilie? | Privatdetektei Saarbrücken


Wenn im Mietvertrag explizit festgehalten wurde, dass eine gewerbliche Nutzung nicht gestattet ist, so reicht es nicht aus, eine mögliche Nutzung für Prostitution allein aufgrund der zahlreichen wechselnden Herrenbesuche zu behaupten, da ihre Mieterin ja durchaus ein aktives und abwechslungsreiches Sexualleben pflegen kann. Sie benötigen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Einstellung der Wohnungsprostitution) bzw. zur Erlangung einer richterlichen Unterlassungsanordnung gerichtsfestes Beweismaterial. 

 

Dazu zählt eine Überprüfung, ob eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet ist, ebenso wie die Observation der betreffenden Mieterin und auch die legendierte Befragung möglicher Freier oder der Mieterin selbst. Unsere qualifizierten Privatdetektive aus Saarbrücken verfügen über die Erfahrung und Expertise, den tatsächlichen Sachverhalt umfassend aufzuklären und Ihnen mittels eines akribischen gerichtsverwertbaren Ergebnisprotokolls das notwendige Mittel für die Geltendmachung Ihrer Rechte an die Hand zu geben. Gern informieren wir Sie ausführlich über die möglichen Ermittlungsmethoden und die damit verbundenen Honorarkosten. Senden Sie uns eine kurze Fallbeschreibung in per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de oder rufen Sie uns für eine unverbindliche Beratung an: 0681 6029 0010.