Kindesbetreuung | Sorgerecht


Die IHK-zertifizierten Privatdetektive der Kurtz Detektei Saarbrücken und Saarland ermitteln nicht nur bei Untreue, Trennungs- und Kindesunterhalt, sondern auch bei Verletzungen des Sorgerechts: 0681 6029 0010.


Pflichten des Sorgeberechtigten


Das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind wird von den Familiengerichten vorzugsweise an beide Elternteile übertragen, vorausgesetzt, dass sich beide Parteien als erziehungsfähige, verantwortungsbewusste und zur Kinderbetreuung fähige Personen erweisen. Das Sorgerecht umfasst die Personensorge für das Kind (Erziehung, Gesundheitsfürsorge, Sorge in Ausbildungsangelegenheiten), die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Zudem darf der sorgeberechtigte Elternteil den Wohnort des gemeinsamen Zöglings festlegen, hat also das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne.

 

Wohnt das Kind, wie im Thema Unterhalt beschrieben, abwechselnd bei beiden Elternteilen, so hat derjenige das Sorgerecht, bei dem es sich aufhält. Leider ist das gemeinsame Sorgerecht nicht immer angebracht, bspw. wenn sich einer der Elternteile als unverantwortlich im Umgang mit Kindern zeigt, wie unsere Privatdetektive aus Saarbrücken durch ihre vielfältigen Ermittlungserfahrungen wissen. 


Kriminalität schließt Sorgerecht aus


Es gibt verschiedene Gründe, nur einem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, bspw. wenn ein Elternteil beruflich sehr eingespannt ist, unter Alkohol- oder Drogenabhängigkeit leidet, zur Gewalttätigkeit neigt u.v.m. Auch kriminelle Neigungen sind ein Ausschlusskriterium. Ein Fallbeispiel, das Detektiv-Kollegen der Kurtz Privatdetektei Saarland gelöst haben und das wir kürzlich in kleiner Runde besprachen: 


Missbrauch des Kindes für kriminelle Handlungen


Ein geschiedenes Paar mit einem gemeinsamen minderjährigen Jungen: Die Mutter besaß das alleinige Sorgerecht, der Vater ein wöchentliches Besuchsrecht. Letzterer arbeitete in einer Kfz-Werkstatt, sein Hobby: Mit seinem besten "Kumpel" in seiner Freizeit den heimischen Laserdrucker für die Anfertigung von 50-Euro-Scheinen nutzen (Geldfälschung). Für den Laien waren diese "Blüten" nicht zu erkennen. Der Vater wartete, bis sein Sohn ihn besuchte und fuhr mit ihm quer durch die Stadt. Er schickte den Jungen jeweils mit einem falschen 50-Euro-Schein in diverse Geschäfte, um Kleinigkeiten zu kaufen und den Schein wechseln zu lassen. So brachte er das Falschgeld in Umlauf und seinen Sohn und infolgedessen auch seine Ex-Frau in Schwierigkeiten. Einem Einzelhändler fiel der falsche Fünfziger auf und er hielt den Jungen fest. Der Vater floh ohne seinen Sohn, die vom Einzelhändler gerufene Polizei benachrichtigte die Mutter. Die Polizisten nahmen an, dass die Mutter ihren Sohn zu dieser Straftat (Inverkehrbringen von Falschgeld) angestiftet hatte, denn sie besaß ja das Sorgerecht. Die von der Kindesmutter zu Hilfe gerufenen Privatdetektive konnten den Kindesvater mit einem Trick der Falschgeldherstellung und der Verbreitung der Blüten überführen. 


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Einem Geldscheinprüfgerät hielten die mit einem Laserdrucker hergestellten falschen Fünfziger natürlich nicht stand.

Routinierte Ermittlungen durch Sorgerechtsdetektive


Im Saarland sind rund 292.800 Mehrpersonenhaushalte verzeichnet, davon knapp 93.000 mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner den Pflichten des Sorgerechts nicht oder nur unvollständig nachkommt, Drogen konsumiert, das Kind gewaltsam missbraucht oder zu kriminellen Handlungen anhält, dann kontaktieren Sie umgehend unsere Detektive aus Saarbrücken: kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de.