Stalking


Stalking ist ein strafrechtlich relevantes Delikt (§ 238 StGB); den gerichtsfesten Beweis für die Tat erbringen unsere qualifizierten Privatdetektive in Saarbrücken: 0681 6029 0010.


Fremder oder bekannter Täter? | Saarbrücker Privatdetektei führt Ermittlungen durch


Wenn Sie sich verfolgt oder beobachtet fühlen, Ihnen Menschen ungewöhnlich häufig begegnen und Sie dadurch ein Gefühl von Déjà-vu haben, so sind Sie nicht zwangsläufig paranoid und reif fürs Sanatorium, sondern Sie könnten das Zielobjekt eines Stalkers sein. Zum einen kann der Stalker ein Unbekannter sein, der aus Ihnen unerfindlichen Gründen Gefühle für oder gegen Sie empfindet. Beobachten, verfolgen, Informationen sammeln und bedrohen gehören in das Täterbild eines Stalkers. Je mehr der Täter über Sie weiß, umso effektiver kann er sie drangsalieren.

 

Andererseits kann der Täter auch aus Ihrem Umfeld stammen: Ein Ex-Partner, der die Trennung nicht verwinden kann; ein Nachbar, der sich von Ihnen angezogen fühlt – jeder, dem Sie jemals begegnet sind, kann der Stalker sein. Unsere IHK-zertifizierten Privatdetektive in Saarbrücken sind aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Aufklärung von Stalking in der Lage, aus den unzähligen Menschen die möglichen Täter herauszufiltern und anhand weiterführender Ermittlungen letztlich gezielt den Einen zu überführen. Mittels einer akribischen Dokumentation unserer Tätigkeit können wir Ihnen abschließend gerichtsverwertbares Beweismaterial zur Verfügung stellen. Nutzen Sie für Ihren Auftrag bitte unser Kontaktformular oder melden Sie sich telefonisch unter der oben angegebenen Rufnummer. Gern informieren wir Sie vorab unverbindlich über die für Ihren Fall optimalen Ermittlungsmethoden und die damit verbundenen Honorarkosten.


Der Ärger mit den Verflossenen | Saarbrücker Privatdetektive forschen in der Vergangenheit


Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen ist zuweilen jedes Mittel recht, um Sie von Ihrer neuen Beziehung zu trennen. Wie oben beschrieben, richtet sich der Zorn der/des Verlassenen oftmals gegen Sie, den ehemaligen Lebensgefährten, jedoch wird Ihre neue Partnerin oder Ihr neuer Partner ebenso häufig zum Ziel des Stalkers, dessen Vorgehen teilweise derart perfide ist, dass es tatsächlich zur Trennung kommt – Anlass für den Stalker oder die Stalkerin, sich Hoffnung auf eine Wiederaufnahme der alten Beziehung mit Ihnen zu machen, was dazu führen könnte, dass nun Sie in den Fokus des Stalkers geraten würden.

 

Telefon-Terror, Bedrohung und unterschiedliche Eingriffe in das Leben der neuen Beziehung machen den Alltag zur Hölle. Nächtliche Anrufe, Schmäh-Graffitis am Haus oder auf dem Fahrzeug, Warensendungen – vielleicht sogar von einem Online-Shop, der Sex-Artikel anbietet, was in der neuen Beziehung zu Befremden führen dürfte – und weitere Aktionen machen Ihrer/Ihrem neuen Lebenspartner/-in nicht nur ein normales Leben unmöglich, sondern wirken sich auch auf das psychische Wohlbefinden aller Betroffenen, bis hin zu suizidalen Neigungen, aus. Deshalb raten unsere erfahrenen Detektive in Saarbrücken immer dazu, sich möglichst schon beim ersten Verdacht des Stalkings professionelle Unterstützung zu holen. Unsere Saarbrücker Detektive verfügen über die Expertise, den Täter zu eruieren und mittels ausführlicher gerichtsfester Dokumentation zu überführen. Die Kurtz Detektei Saarbrücken verfolgt dabei eine diskrete Ermittlungsmethode und eine transparente und faire Honorargestaltung. Gern stehen Ihnen unsere Privatdetektive in Saarbrücken zur Seite. Schildern Sie uns Ihren Fall in einer E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-saarbruecken.de oder rufen Sie uns an: 0681 6029 0010.